Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts. Dazu zählt die Erstellung von Testamenten, und letztwilligen Verfügungen sowie die Vertretung bei Erbstreitigkeiten vor Gerichten und Behörden.
Unsere langjährige Erfahrung im komplexen Terrain des Erb- und Verfahrensrechts ermöglicht es uns, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Fall anzubieten, sei dies die Entwicklung von Nachfolgelösungen, die Evaluierung von Optimierungsmaßnahmen bestehender Nachfolgeregelegungen, oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einem Erbrechts- oder Pflichtteilsprozess.
In streitigen Erbrechtsangelegenheiten, wie insb. bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Bekämpfung von Enterbungen, vertreten wir Ihre Interessen nachhaltig, entwickeln für Sie die richtige Verfahrensstrategie und scheuen keine Mühe, Ihren Rechtsstandpunkt und – anspruch konzise vor Gericht zum Recht zu verhälfen.
Hartnäckigkeit, Präzision in der Vorbereitung, Detailverliebtheit in der Aufabreitung, und Zugkraft in der Umsetzung Ihres Rechtsstandpunktes vor Gericht, sind unser Markenzeichen.
Zugleich bewahren wir für Sie den Blick für das Wesentliche. Soll ein Gerichtsstreit im Vorfeld vermieden werden, sind Verständnis für familiäre Angelegenheiten und Diplomatie von Vorteil. Wir nehmen mit der nötigen Professionalität die Emotion aus der Angelegenheit und erarbeiten ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Lösungskonzept.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Erstellung von Erb-, Übergabs- und Schenkungsverträgen aller Art. Darüber hinaus sind wir mit der Komplexität internationaler Erbrechtsstreitigkeiten vertraut und beraten hierzu laufend.
Weitere Information entnehmen Sie bitte dem angeschlossenen Folder. Die Erstinformation im Erbrecht ist in unserer Kanzlei kostenlos. Bitte lassen sie sie sich einen Termin geben.
Download: Broschüre Erbrecht (PDF)