Private Clients

Wir beraten Unternehmen, vermögende Privatpersonen, deren Familienmitglieder, Vermögensverwalter und Family Offices in sämtlichen Fragen des Gesellschafts-, Immobilien-, Steuer- und Erbrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt hierbei auf Privatstiftungen und der strukturierten Unternehmensnachfolge.

Unsere Expertise im Bereich Stiftungsrecht reicht von der Gestaltung und Überarbeitung von Stiftungserklärungen, der Beratung und Vertretung von Stiftern, Begünstigten und Stiftungsorganen, der Erarbeitung von Exit-Lösungen, bis hin zur (grenzüberschreitenden) Entflechtung und Reorganisation durch Substiftungen. Ausgehend von den Rahmenbedingungen der Stiftungsgründung, der gelebten Stiftungspraxis, den Lebensumständen sowie den Zielen und Bedürfnissen der Stifter und Begünstigten erarbeiten wir maßgeschneiderte Einzellösungen. Weiters unterstützen wir gemeinnützige Organisationen bei der rechtlichen Optimierung ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl.

Leistungsportfolio:

  • Errichtung und Strukturierung von Privatstiftungen in allen stiftungs- und steuerrechtlichen Fragen
  • Änderung und laufende Überprüfung von Stiftungserklärungen
  • Beratung und Vertretung von Stiftern, Begünstigten und Stiftungsorganen in allen stiftungsrechtlichen Fragen sowie deren gerichtliche und außergerichtlich Vertretung bei stiftungsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Vorbereitung und Begleitung des Generationenwechsels in der Stiftung
  • Erarbeitung von Exit-Lösungen insbesondere Auflösung von Privatstiftungen
  • Entflechtung und Reorganisation durch Substiftungen
  • Beratung von Begünstigten bei der Gestaltung langfristig ausgewogener Stiftungsstrukturen, sowie Unterstützung des Stiftungsvorstands bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Übernahme von Organmandaten
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen und Fonds nach dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz
  • Umgründungen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Privatstiftungen (Substiftungen)
  • Gestaltung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Legataren